Dichtheitsprüfung Phase-Down: Kälte- und Klimaanlagen
Warum ist eine Dichtheitsprüfung unverzichtbar?
Die Dichtheitsprüfung ist ein essenzieller Bestandteil der Maßnahmen zur Emissionsminderung und der Nutzung fluorierter Treibhausgase gemäß der EU-Verordnung 517/2014. Diese Verordnung betrifft insbesondere die schrittweise Reduktion (sogenannter Phase-Down) von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), da diese ein besonders hohes Global Warming Potential (Treibhauspotenzial) aufweisen.
Mit der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 steigen die Anforderungen für Sie als Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen jedoch erheblich. Undichte Systeme führen nicht nur zu starken Umweltbelastungen, sondern auch zu steigenden Betriebskosten, Rechtsrisiken und einer verringerten Effizienz Ihrer Anlage.
Eine professionelle Dichtheitsprüfung gewährleistet bei Ihnen im Hause
- Gesetzeskonforme Einhaltung der neuen Betreiberpflichten
- Reduzierung des Kältemittelverlusts und deutliche Kosteneinsparungen
- Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Anlagen
- Nachhaltigen Umweltschutz durch geringere Emissionen
- Vermeidung von Sanktionen und teuren Nachrüstungen
Was ist eine Dichtheitsprüfung?
Die Dichtheitsprüfung ist ein standardisiertes Verfahren zur Überprüfung Ihrer Rohrleitungen, Kälteanlagen und Klimasysteme auf Leckagen. Dabei kommen entweder Druckprüfungen, elektronische Lecksuchgeräte oder spezielle Leckage-Detektoren zum Einsatz. Ziel ist es, selbst kleinste Leckagen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor es zu erheblichen Schäden oder Umweltbelastungen kommt.
Je nach CO₂-Äquivalent, Leckage-Erkennungssystem und Füllgewicht des verwendeten Gases gelten unterschiedliche Anforderungen an die Dichtheitsprüfung Ihrer bestehenden Anlagen. Eine Ausnahme besteht beispielsweise für hermetisch geschlossene Anlagen: Hier greift die Dokumentationspflicht sowie die Pflicht zur Dichtheitsprüfung erst ab einer Füllmenge von 10 Tonnen CO₂-Äquivalent.
Werden jedoch Undichtigkeiten festgestellt, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich zu reparieren. Andernfalls kann es zur Stilllegung Ihrer Anlage oder Einrichtung führen.
Unsere Methoden zur Dichtheitskontrolle
Methode | Einsatzbereich | Vorteile |
---|---|---|
Druckprüfung | Kälteanlagen | Hohe Genauigkeit |
Leckage-Detektion | Klimaanlagen, Kältekreisläufe | Schnelle Ortung von Leckagen |
Tracergas-Verfahren | Spezielle Anwendungen | Besonders präzise Messung |
Unser Technikerteam verwenden modernste Messgeräte, um bei Ihnen eine präzise Analyse Ihrer Anlagen durchzuführen.
So stellen wir sicher, dass Ihre Systeme effizient arbeiten und gesetzliche Vorschriften eingehalten werden.
Warum Roter Kältetechnik für eine Dichtheitsprüfung?
Als erfahrenes Unternehmen in der Kälte- und Klimatechnik – mit über 90 Jahren Erfahrung – bieten wir Ihnen:
- Fachgerechte Dichtheitsprüfung nach DIN EN 378 & F-Gase-Verordnung
- Schnelle und präzise Messverfahren mit modernster Technik
- Zuverlässige Dokumentation für Ihre Rechtssicherheit
- Individuelle Beratung & maßgeschneiderte Wartungspakete
- Unterstützung bei der Umstellung auf F-Gase-konforme Alternativen
Was bedeutet der Phase-Down für Ihr Unternehmen?
Die neuen Bestimmungen der F-Gase-Verordnung betreffen alle Unternehmen, die Kühl- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen nutzen – also auch Ihr Unternehmen. Durch die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573 wird die Verfügbarkeit von Kältemitteln stark begrenzt (Phase-Down). Das bedeutet für Sie steigende Preise, strengere Auflagen und langfristig den schrittweisen Ausstieg aus klimaschädlichen Kältemitteln.
Wenn Sie frühzeitig Maßnahmen zur Leckage-Minimierung ergreifen und auf alternative Kältemittel umstellen, können Sie hohe Kosten vermeiden und die Zukunftssicherheit Ihrer Anlagen gewährleisten.

Zum Beispiel sind Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und einem GWP-Wert (Global Warming Potential) von 2.500 oder höher in Kälteanlagen ab 40 Tonnen CO₂-Äquivalent künftig verboten. Bestehende Anlagen dürfen jedoch bis Ende 2029 weiterhin mit aufbereitetem und recyceltem Kältemittel nachgefüllt werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und mit klarer Kennzeichnung. Ist Ihre Anlage auch dabei?
Lesen Sie hierzu unsere Informationen zum Kältemittelverbot.

Ihre Betreiberpflichten im Überblick
Am 1. März 2024 trat die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft. Bereits seit 2015 schränkt die Verordnung Nr. 517/2014 den Einsatz von F-Gasen (sogenannte fluorierte Treibhausgase) für Sie als Betreiber von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpenanlagen schrittweise ein (Kältemittelverbot) und verpflichtet Anlagenbetreiber unter anderem zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen. Der Phase-Down sieht vor, den Ausstoß von Gasen mit hohen GWP-Werten um 70 Prozent gegenüber 1990 sowie das CO₂-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen (Einsparung von 70 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent) bis zum Jahr 2030 zu senken. Hierzu schreibt die F-Gase-Verordnung der EU neu entwickelte Pflichten für die schrittweise Reduzierung vor, welche von Betreibern eingehalten werden müssen.
- Allgemeine Emissionsminderungspflicht (Art. 4 Abs. 1 und 3)
- Reparaturpflicht (Art. 4 Abs. 5), sehen Sie sich hierzu auch unsere Dienstleistungen zur Reparatur von Kälte- und Kühlsystemen
- Pflicht zu Dichtheitskontrollen (Art. 5 Abs. 1 – 3)
- Pflicht für Leckageerkennungssysteme (Art. 6)
- Aufzeichnungspflichten (Art. 7 Abs. 1 – 2)
- Rückgewinnungspflichten (Art. 8)
- Pflicht zur Prüfung, ob ein beauftragtes Unternehmen die erforderlichen Zertifizierungen für die auszuführende Tätigkeit besitzt (Art. 10 Abs. 12)
- Beachtung der Kaufs- und Verkaufsvoraussetzungen (Art. 11 Abs. 6)
Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass die hier aufgelisteten Betreiberpflichten lediglich einen Auszug aus der neuen F-Gas-Verordnung darstellen. Um komplett abgesichert zu sein, lesen Sie für alle Anwendungen und Stoffe genau in der Verordnung (EU) 2024/573 nach.
Dokumentationspflichten für alle Betreiber
Wichtig: Sie als Betreiber sind verpflichtet, die folgenden Daten zu erfassen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren:
- Menge und Art der enthaltenen F-Gase
- Name, Anschrift und Zertifizierungsnummer des Prüfunternehmens
- Ergebnisse der Dichtheitsprüfung und Nachprüfung
- Maßnahmen zur Rückgewinnung oder Entsorgung von F-Gasen
- Bei Service- oder Wartungsarbeiten hinzugefügte Kältemittelmengen
Fehlende oder unzureichende Dokumentationen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zu erheblichen Strafen führen.
F-Gase-konforme Alternativen und Umrüstung
Bedingt durch den Phase-Down und steigende Preise von F-Gasen lohnt sich vielleicht auch für Sie die Umstellung auf Low-GWP-Kältemittel oder natürliche Kältemittel. Für viele bestehende Einrichtungen stellt diese Umstellung auf klimafreundlichere Kältemittel im ersten Schritt eine technische und wirtschaftlich herausfordernde Aufgabe dar. Das muss es jedoch nicht, denn es sind bereits zahlreiche Alternativen verfügbar, die zunehmend verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich daher frühzeitig mit Alternativlösungen zu befassen, um sich vor zukünftigen Verboten und Engpässen zu schützen.
Was Sie tun müssen: | Was Sie bekommen: |
---|---|
Austausch auf Low-GWP-Kältemittel mit geringerem Treibhauspotenzial | Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Kälte- und Klimaanlagen |
Nachrüstung bestehender Anlagen, um künftigen Verboten zu entgehen | Kostenersparnis durch weniger Emissionen und höhere Effizienz |
Ihr Umgang mit dem Phase-Down, Verboten und der erhöhten Anforderungen
Die F-Gase-Verordnung setzt auf drei zentrale Maßnahmen:
- Phase-Down-Szenario: Reduktion der in Verkehr gebrachten F-Gase um 79 % bis 2030
- Kältemittel-Verbote: Verbot stark klimaschädlicher Stoffe mit GWP > 2.500
- Betreiberpflichten: Striktere Vorgaben zur Dichtheitskontrolle und Dokumentation
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Emissionen fluorierter Treibhausgase bis 2030 um 70 % gegenüber 1990 zu senken. Setzen Sie diese Vorgaben rechtzeitig um,
- um frühzeitig vorbereitet
- eine Auswahl an Alternativen zu haben,
- Strafen zu vermeiden und
- eine langfristige, zufriedenstellende und nachhaltige Lösung zu etablieren.
Übersicht unserer weiteren Dienstleistungen
Über uns
Wir von Roter Kältetechnik bieten seit über 90 Jahren ein breites Spektrum an Dienstleistungen im Bereich der Kältetechnik und Klimatechnik an. Mit unserem hochkompetenten Team und einem umfassenden Know-how in den Bereichen Klimatechnik, Klimaanlagen, Kältetechnik, Hygieneinspektionen, RLT-Anlagen, Lüftungstechnik und Wärmepumpen sowie CO₂-Anlagen ist Roter Kältetechnik Ihr zuverlässiger Partner für Unternehmen unterschiedlicher Branchen.
Die Kältetechnik von Roter Kältetechnik ist auf die Bedürfnisse großer Unternehmen wie Supermärkte mit Lebensmittelkühlung aber auch Altenheime oder Hotels spezialisiert. Dabei kommen energieeffiziente Anlagen und Systeme, wie die CO₂ Kälteanlage, zum Einsatz, die eine sichere und umweltverträgliche Nutzung garantieren. Unser Unternehmen legt großen Wert darauf, maßgeschneiderte Konzepte zu entwickeln, die den individuellen Anforderungen unserer Kunden gerecht werden.
Ein weiterer wichtiger Teil des Leistungsspektrums von Roter Kältetechnik sind die Hygieneinspektionen und die Wartung von Klima- und Kälteanlagen. Hierbei wird besonders auf die Sicherheit geachtet, um den hohen Standards in diesem Bereich gerecht zu werden.
Unser kompetentes Team unterstützt Sie nicht nur bei der Planung und Installation von Klima- und Kältesystemen, sondern steht auch während des Betriebs zusätzlich zur Verfügung, um eine reibungslose Nutzung der Anlagen zu gewährleisten. Durch den Einsatz modernster Technik und hochwertiger Materialien wird eine hohe Betriebssicherheit und eine energieeffiziente Bilanz erreicht.
Insgesamt bietet Roter Kältetechnik Ihnen ein umfassendes Leistungspaket im Bereich der Klima- und Kältetechnik an, welches wir durch unsere langjährige Erfahrung, sichere und umweltverträgliche Konzepte sowie unser kompetentes und engagierte Team ausüben.
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